Gewerberechtsschutzversicherung


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Gewerberechtsschutzversicherung

Wer braucht einen Gewerberechtsschutz?

Selbstständige brauchen eine Gewerberechtsschutzversicherung: Das gilt gleichermaßen für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Seine Rechtsinteressen vor Gericht durchzusetzen, ist ohne Anwalt nicht zu empfehlen. Doch der Anwalt, wie auch der Instanzenweg, kosten Geld. An dieser Stelle hilft die Gewerberechtsschutzversicherung. Sie wird zum Schutz der unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen. Der Abschluss kann für eine Einzelperson oder für den Betrieb erfolgen. Der Gewerberechtsschutz bietet für Unternehmer und Freiberufler eine finanzielle und zeitliche Entlastung, damit er sich schnell wieder voll auf sein Tagesgeschäft konzentrieren kann.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Versicherte muss wegen seiner Steuererklärung mit dem Finanzamt streiten, und geht vor Gericht. Die Versicherung trägt üblicherweise die Verfahrenskosten. Der Gewerberechtsschutz ist aber nicht nur für den Unternehmer oder Freiberufler als Arbeitgeber da. Der Selbstständige kann die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter versichern. Das lohnt sich, wenn zum Beispiel ein Produktionsfehler zu hohe Prozesskosten führen kann. Der Arbeits- und Produktionsablauf wird durch Klagen gegen die Mitarbeiter gestört. Das hat Produktivitätsverluste zur Folge.

Wann leistet der Gewerberechtsschutz?

Bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, leistet der Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz. Darüber hinaus gilt im Verkehrsbereich der Straf-, Steuer-, Schadenersatz-, Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Und zu guter letzt greift im Immobilienbereich der Grundstücks-, Wohnungs- und Steuerrechtsschutz.

Konkret sind oft folgende Leistungen enthalten:

1. Arbeitgeberrechtsschutz: z.B. bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern. 2. Steuer-Rechtsschutz: Hilft bei Rechtsstreitigkeiten in Steuersachen. 3. Sozialrechtsschutz: Hilft bei Rechtsstreitigkeiten in Sozialrechtssachen. 4. Verwaltungsrechtsschutz: Hilft bei Streitigkeiten mit Ämtern und Behörden. 5. Schadenersatz-Rechtsschutz: z.B. bei Nebengeschäften. 6. Strafrechtsschutz: Hilft bei Strafsachen. 7. Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz: Ergänzt den Strafrechtsschutz um die Ordnungswidrigkeiten. 8. Immobilienrechtsschutz: Hilft bei Rechtsstreitigkeiten um Immobilien. 9. Versicherungsrechtsschutz: Hilft bei Streitigkeiten mit Versicherungen.

Der tatsächliche Umfang der Leistungen der Versicherung ist abhängig von dem, was die Versicherung anbietet und von dem, was der Versicherte auswählt. Der Versicherte wählt nach dem Baukastenprinzip den Versicherungsschutz, den er für seine berufliche Situation braucht. Für bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Anwälte oder Landwirte gibt es Gewerberechtsschutzversicherungen, die eigens auf diese Berufe zugeschnitten wurden.

Was beachtet werden sollte

Der Gewerberechtsschutz greift nicht bei Vorsatz. Vor allem ist damit Betrug und Diebstahl gemeint. Kosten wie Anwaltskosten werden bis zum Urteil getragen, wenn das Urteil auf Vorsatz lautet, müssen die gezahlten Kosten zurück gezahlt werden. Fahrlässigkeit fällt nicht unter diesen Punkt. Der Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsstreites ist wichtig. Liegt er vor dem Abschluss der Versicherung, so greift der Versicherungsschutz nicht.

Bei bestimmten Leistungen kann im Versicherungsvertrag eine Wartezeit vereinbart sein. Sie reicht in der Regel bis zu drei Monaten. Nach Ablauf der drei Monate wird der Versicherungsschutz aktiv. Üblicherweise wird die Versicherung nicht tätig bei Rechtsstreitigkeiten, die in der Wartezeit entstehen.

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Abschließender Verbrauchertipp

Verbraucher sollten die Gewerberechtsschutzversicherung immer erst Online vergleichen. Im Anschluss kann der Gewerberechtsschutz dann mit einem wirklich guten Gefühl abgeschlossen werden.

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