Als Selbstständiger sollten Sie möglichst früh eine Betriebshaftpflichtversicherung vereinbaren. Wie im privaten Bereich gilt auch für Gewerbetreibende eine Ersatzpflicht aus dem BGB: Und zwar für alle Schäden die jemand (egal ob absichtlich oder unabsichtlich) einem anderen zufügt! Diese Ersatzpflicht ist der Höhe nach unbegrenzt und kann schnell existenzbedrohliche Größenordnungen annehmen. Aus diesem Grund sollte die Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Selbstständigen unverzichtbar sein.
Damit Sie für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht zuviel bezahlen müssen, sollten Sie auf Optimal-Vergleich.de die einzelnen Betriebshaftpflichtversicherungen Online berechnen und einen kostenfreien Versicherungsvergleich durchführen. Ein solcher Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich ist übrigens auch für bereits bestehende Verträge sinnvoll. Viele Gewerbetreibende zahlen hier deutlich zuviel Tarifbeitrag, da software gestützte Vergleiche in diesem Bereich noch nicht so verbreitet sind.
Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich
Mit unserem Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich können Sie jetzt selbst die verschiedenen Tarife der Versicherer vergleichen und virtuell gegenüberstellen. Bevor sie eine Berechnung starten, sollten Sie sich überlegen wie Sie Ihren zu versichernden Beruf am besten beschreiben können. Im Tarifrechner bzw. Vergleich muss jeder Beruf genau definiert sein. Am besten geben Sie einfach Ihre erste Überlegung direkt in unseren Betriebshaftpflicht Vergleich ein und schauen ob der Rechner Ihre Eingabe verwerten kann.
In der Regel sollte sich ein neues Fenster mit weiteren Berufsvorschlägen öffnen. Wählen Sie hier einfach den passendsten Beruf aus. Falls Sie unsicher sind, rufen Sie uns einfach an. Im Zweifel können wir im Anschluss auch direkt mit dem Versicherer klären, ob Ihr Beruf versicherbar ist oder nicht. Evtl. nimmt der Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich immer noch nicht Ihren Beruf an. In diesem Fall müssen Sie je nach Gesellschaft nochmal nachjustieren.
Gewerbliche und private Haftpflichtversicherung?
In der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es teilweise Tarife, die einen privaten Versicherungsschutz für die versicherte Person enthalten. An dieser Stelle werden wir oft gefragt, ob eine private Haftpflichtversicherung dann einfach gekündigt werden kann? Viele übersehen an dieser Stelle, dass in der Betriebshaftpflichtversicherung Familienangehörige meist nicht mitversichert sind! Kunden mit Familie sollten sich von dieser Extra-Leistung nicht zu sehr ablenken lassen.
Achten Sie hier eher auf die Leistungsstärken im gewerblichen Bereich. Der Privatbereich kann jederzeit über einen seperaten Vertrag geschützt werden. Am besten führen Sie den Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich in Ruhe durch, bis Sie Ihren Wunschtarif gefunden haben. Im Anschluss können Sie immer noch einen weiteren
Vergleich zur privaten Haftpflichtversicherung starten. Dort lässt sich dann auch die ganze Famlie für den Privatbereich kostengünstig absichern.
Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung?
Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufe sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt hauptsächlich für Angehörige der freien Berufe wie z.B. Ärzte, Juristen, Steuerberater oder Architekten. Hier deckt die Betriebshaftpflichtversicherung oft nur rudimentäre Risiken wie etwa die Streupflicht im Winter ab. Die eigentlichen betrieblichen Risiken dieser Berufsgruppen finden sich in immer nur in einer seperaten Berufshaftpflichtversicherung.
Zum Verständnis: Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert für diese Berufe nur Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus diesen folgenden Vermögensschäden (Bsp. Erwerbsausfall) gestellt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung schließt zusätzlich auch Ansprüche wegen des spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe in die Versicherungsdeckung mit ein. Falls Sie als Arzt, Jurist, Steuerberater oder Architekt also den erweiterten Versicherungsschutz benötigen, fragen Sie uns am besten direkt telefonisch nach einer entsprechenden Speziallösung.
Versicherungsschutz rund um die Betriebshaftpflicht
Normalerweise ist in der Betriebshaftpflichtversicherung auf Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Betriebsbeschreibung ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten versichert. Für Handwerksbetriebe gilt in diesem Zusammenhang: Arbeiten in anderen Handwerken können gemäß der Handwerksordnung ausgeführt werden, wenn sie mit dem Leistungsangebot des eigenen Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Übernahme und Ausführung selbstständiger Aufträge in fremden Handwerken.
Am besten benutzen Sie einfach unseren Vergleich und stellen dort bis zu drei Gesellschaften direkt im Deckungsvergleich gegenüber. Falls Sie an einer Stelle mal unsicher sein sollten, rollen Sie im Deckungsvergleich einfach ganz nach unten. Dort sollten Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen direkt Online vorfinden. Die Dateien sind alle im PDF-Format abgespeichert, damit Sie diese im kostenfreien Acrobat Reader öffnen können. Mit der Suchwortfunktion im Acrobat Reader können Sie dann gezielt nach den Passagen suchen, in denen Sie noch unsicher sind. Auf diese Weise schafft Optimal-Vergleich.de ein deutliches Plus an Transparenz.
Vergleichen Sie auch weitere Gewerbeversicherungen
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung können Sie auf unserem Portal übrigens auch alle weiteren Gewerbeversicherungen vergleichen. Dies gilt z.B. für die gewerblichen KFZ Versicherungen, als auch die Firmenrechtsschutzversicherung. Zahlen Sie nicht länger zuviel Tarifbeitrag. Vergleichen Sie Ihre Verträge auch im gewerblichen Bereich!