Versicherungen für Schulkinder (6-12 Jahre)


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Versicherungen für Schulkinder (6-12 Jahre)

Die Einschulung des eigenen Kindes ist einer der größten Momente für viele Eltern und in der Tat fängt ab da ein vollkommen neuer Lebensabschnitt statt. Von einem Tag auf den anderen wächst das Kind nach vollendeter Kindergartenzeit über sich hinaus und genießt in vollen Zügen das Gefühl, ein Schulkind zu sein. Damit dieses tolle Gefühl nicht durch gesundheitliche oder eventuell auch finanzielle Probleme getrübt wird, sind diverse Versicherungen für Schulkinder wichtig, die im Folgenden aufgeführt werden.

Absicherung der Gesundheit für ein langfristig glückliches Kind

Die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung ist ein Muss schon ab der Geburt und gehört somit nur indirekt zu den Schulkinder Versicherungen. In diesem Alter spielt aber die Zahnzusatzversicherung schon eine große Rolle, denn spätestens jetzt beginnen die Milchzähne, den dauerhaften Zähnen Platz zu machen und diese sollten bestmöglich gepflegt und behandelt werden. Aufgrund der sinkenden Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse ist eine private Zusatzversicherung ein wichtiger Teil der Versicherungen für Kinder, um sich von Beginn an eine perfekte Behandlung leisten zu können und das am besten auch für den Bereich der kieferorthopädischen Behandlung. Zudem kann eine Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt des Kindes im Krankenhaus eine wichtige Rolle spielen, um sich im Notfall nicht mit anderen Kindern und Familien ein Zimmer teilen und auf den zufällig diensthabenden Arzt angewiesen sein zu müssen.

Schulunfähig - was nun?

Nicht selten kommt es vor, dass Kinder in der Schulzeit krank werden und teilweise auch für längere Zeit ausfallen. Was aber passiert, wenn sie aus gesundheitlichen Problemen überhaupt nicht mehr die Schule besuchen können? Gerade in der Grundschulzeit, in der die wichtigsten Grundlagen für den weiteren Bildungsweg gelegt werden, kann das dazu führen, dass eine spätere Ausbildung und somit ein eigenes Einkommen gefährdet wird. Die Schulfähigkeitsversicherung als Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher auch zu den Versicherungen für Schulkinder. Die erzielten Leistungen können für notwendige Behandlungen und Hilfsmittel verwendet werden, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt, für einen Hauslehrer eingesetzt werden oder als Vorsorge zurückgelegt werden, um das später fehlende Einkommen kompensieren zu können. Sollte ein Schulkind das Berufsleben starten, wandelt sich die Schulfähigkeitsversicherung automatisch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung um, bei der nur die vereinbarte Rentenhöhe angepasst werden muss.

Unfälle lauern überall und können teuer werden

Die Unfallgefahr bei Kindern ist immer gegeben und ist nie ganz abzuschalten. Das Gefühl, endlich ein großes Schulkind zu sein, erhöht das Risiko in der Altersklasse ab sechs Jahren ungemein. Die Kinder trauen sich mehr, überschätzen sich oft und passen gerade in der Freizeit weniger auf, weil die Konzentration nach dem Schultag oft extrem abnimmt. Um sich und sein Kind vor den Folgen eines Unfalls zu schützen, ist die private Unfallversicherung ebenfalls ein Part der wichtigen Schulkinder Versicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nämlich nur während der Schule und auf dem Hin- und Rückweg und auch nur in einem finanziellen Rahmen, der eine private Zusatzabsicherung unverzichtbar macht.

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Abschließender Verbrauchertipp

Nicht erst dann, aber besonders zur Einschulung sollten die Weichen auf eine gesunde Zukunft des Kindes gerichtet werden. Mit entsprechenden Versicherungen für Schulkinder kann man dabei für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen, um sorgenfrei in diesen neuen Lebensabschnitt zu sparen. Krankenzusatz-, Unfall- sowie eine Schulunfähigkeitsversicherung dienen dabei als optimale Schulkinder Versicherungen, um weitreichenden Folgen gesundheitlicher Probleme keine Chance zu geben. Gleichzeitig sollte man sein Kind spätestens jetzt in den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung einbeziehen, denn mit 7 Jahren können sie durchaus für Schäden haftbar gemacht werden.

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