Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter


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Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter

In einer GmbH ist es keine Seltenheit, dass die Geschäftsführer gleichzeitig auch Gesellschafter des Unternehmens sind. Solche geschäftsführenden Gesellschafter tragen zum einen die hohe Verantwortung aufgrund ihres Einsatzes als Geschäftsführer und haben als Anteilseigner auch gleichzeitig ein großes persönliches Interesse am Erfolg der eigenen Geschäftsführung und somit des gesamten Unternehmens. Gutes und erfolgreiches Arbeiten wird am ehesten dann gewährleistet, wenn der geschäftsführende Gesellschafter gesund und jederzeit einsatzfähig ist. Die optimale Grundlage für einen solchen Zustand bietet die perfekte Wahl für eine Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter.

Privat oder gesetzlich - welche Wahl ist möglich?

Der erste Entscheidungsfaktor betrifft die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter. Dafür ist zunächst einmal zu klären, wie der Status des Geschäftsführers bezüglich des Versicherungsschutzes aussieht. Gilt der Geschäftsführer als Angestellter unterliegt er in allererster Linie der Pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter, sofern er mit seinem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht. Oft treffen auf den Geschäftsführer - angestellt oder nicht - aber auch ganz andere Regelungen zu. je nach Entscheidungsbefugnis und - macht und seinem großen Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens entfällt dieser versicherungstechnische Angestelltenstatus, sodass der Gesellschafter die freie Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter hat.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter

Steht man vor der Entscheidung zwischen diesen beiden Versicherungsvarianten, bildet die private Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter die eindeutig bessere Lösung. Der wichtigste Punkt betrifft dabei den Leistungsumfang, der bei der privaten sehr viel besser ist als bei der gesetzlichen Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter. So bietet die gesetzliche einen einheitlichen Schutz, bei der beispielsweise das Mehrbettzimmer im Krankenhaus sowie ein gerade so ausreichender Zahnersatz im Rahmen der Zahnbehandlung abgesichert ist. Die private Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter bietet dagegen auch die Möglichkeiten, sich ein Zwei- oder sogar ein Einbettzimmer zu sichern und im Zahnersatz alle möglichen Behandlungsmethoden zu nutzen. Eine optimale Versorgung bietet dabei die Sicherheit, niemals für längere Zeit auszufallen und somit seinen geschäftsführenden Tätigkeiten jederzeit verantwortungsvoll nachkommen zu können.

Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter liegt in der freien Zusammenstellung des gewünschten Versicherungsschutzes. So können verschiedene Bausteine wie die ambulante oder stationäre Behandlung oder auch der Zahnbereich und diverse Tagesgelder und gleichzeitig innerhalb dieser Bausteine auch noch unter einem jeweils verschieden ausgeprägten Leistungsumfang gewählt werden. Das gibt dem Gesellschafter die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz nach den eigenen Vorstellungen auszurichten und gleichzeitig auch an die individuelle finanzielle Situation anzupassen. So eignen sich in der Startphase eines Unternehmens gesonderte Einsteigertarife mit günstigen Beiträgen. In Zeiten eines voranschreitenden Erfolgs des Unternehmens kann dann ein leistungsstärker Tarif zu höheren Beiträgen gewählt werden. Diese Flexibilität und Individualität der privaten Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter macht sie zur optimalen Variante für die Absicherung der medizinischen Versorgung.

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Abschließender Verbrauchertipp

Bei geschäftsführenden Gesellschaftern ist es wichtig zu prüfen, in welchem Verhältnis sie zur Gesellschaft stehen und ob aufgrund dessen und aufgrund der Einkommenshöhe eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Ansonsten sollte bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für geschäftsführende Gesellschafter aus Leistungs- und aus Beitragsgründen immer die private Absicherung bevorzugt werden.

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