Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten


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Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten

Polizisten üben die unterschiedlichsten Berufsbilder aus und in jeder dieser Varianten stecken besondere Risiken, denen der Beamte ausgesetzt ist. Ein hohes Maß an Verantwortung, eine extreme körperliche Belastung, eine hohe Unfallgefahr und vor allem im Außendienst jederzeit eine unbeschreibliche Ungewissheit, welches Gefahrenpotenzial auf einen zukommen kann. Risiken, die schnell die Gesundheit in seelischer oder körperlicher Hinsicht so stark belasten können, dass eine Dienstunfähigkeit eintritt. Um sich in einem solchen Fall zumindest gegen die finanziellen Folgen abzusichern, ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten unverzichtbar.

Die Feststellung einer Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit ist im Grunde genommen die Berufsunfähigkeit für den Beruf im Beamtentum oder im öffentlichen Dienst. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Feststellung. Während eine Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt und attestiert werden muss, entscheidet einzig und allein der Dienstherr über den Bestand einer Dienstunfähigkeit. Empfindet er die gesundheitlichen Probleme des Polizisten als zu schwerwiegend, um die bisherigen Tätigkeiten und auch keinen vergleichbaren Job als Polizist ausüben zu können, entscheidet er auf Dienstunfähigkeit und schickt den Polizisten in Ruhestand oder entlässt ihn aufgrund dieser Unfähigkeit. Diese Entscheidung berechtigt den Polzisten zum Empfang der Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten durch den Dienstherrn. Da diese Unterstützung aber nicht ausreicht, um das wegfallende Einkommen zu ersetzen und auch erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren nach Diensteintritt gezahlt wird, ist der Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten extrem wichtig.

Die Dienstunfähigkeitsklausel als eins von kleinen aber wichtigen Details

Es gibt viele verschiedene Anbieter und auch Tarife, die einem bei der Wahl der optimalen privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten begegnen. Bei einem Vergleich sollte man neben der ausreichenden Höhe der Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten und einer umfassenden Laufzeit des Vertrages unbedingt auch auf kleine, möglicherweise bisher unbekannte Details achten.

Wichtig ist dabei zum Beispiel die so genannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese bewirkt, dass auch die private Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten gezahlt wird, wenn sich der Dienstherr für die Dienstunfähigkeit und eine folgende Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand entschieden hat. Fehlt diese Klausel und eine ärztliche Feststellung der Berufsunfähigkeit, wird keine Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten gezahlt.

Ebenso sollte auf den Verzicht des Verweisungsrechtes geachtet werden. Ansonsten hat der Versicherer jederzeit die Möglichkeit, einen Polizisten auf einen anderen Beruf zu verweisen, der im Gegensatz zum bisherigen Beruf durchaus ausgeübt werden kann. Nicht selten würde dann ein Streifenpolizist am Schreibtisch landen und einen Job ausüben, der zwar möglich, aber sicher nicht in seinem Interesse ist.

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Abschließender Verbrauchertipp

Die Gefahren im Berufsfeld eines Polizisten sind ohne Zweifel groß und vor allem auch vielseitig. Ein Polizist unterliegt daher einem besonderen Risiko, aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Dienst nicht mehr ausüben zu können. Da in einem solchen Fall auch das Einkommen verloren geht, ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten enorm wichtig. Um auch wirklich optimal und zu einem guten Preis abgesichert zu sein, sind Vergleiche sowohl der Beiträge als auch der Bedingungen von großer Bedeutung. Dabei sollte auf jeden Fall auf die verschiedenen und wichtigen Klauseln geachtet werden. Denn ein Versicherungsschutz ist nur dann lohnenswert, wenn im Schadenfall auch die entsprechend abgeschlossene Dienstunfähigkeitsrente für Polizisten ausgezahlt wird.

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