Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte


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Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Der Beruf des Zahnarztes gilt seit je her als ein sehr gut bezahlter Job. Davon kann ein Zahnarzt aber nur dann profitieren, wenn die Arbeitskraft jederzeit so geschützt wird, dass der Beruf auch immer ausgeübt und das entsprechende Einkommen erzielt werden kann. Die Realität sieht aber anders aus. Immer häufiger zwingt die Berufsunfähigkeit einen - Zahnärzte nicht ausgenommen - dazu, aus gesundheitlichen Gründen seinen Job und somit auch seine gewohnten Einkünfte aufzugeben. Damit das Leben ohne finanzielle Probleme weiter genossen werden kann, ist die Absicherung des Einkommens durch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte von großer Bedeutung.

Die Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit

Auslöser für die Berufsunfähigkeit können die verschiedensten Formen annehmen. Zum einen können durch Unfälle Verletzungen entstehen, die ein Weiterarbeiten als Zahnarzt genauso unmöglich machen wie diverse Krankheiten oder auch Allergien gegen Materialien oder Medikamente, die ein Zahnarzt in seinen Behandlungen aber dringend verwenden muss. Die häufigsten Ursachen für den Bedarf einer Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärzte liegen in Schwierigkeiten mit dem Bewegungsapparat durch Schmerzen in Wirbelsäule oder den Gelenken sowie in psychischen Erkrankungen, die es einem seelisch nicht mehr ermöglichen, den Beruf auszuüben. Die Folgen der Berufsunfähigkeit ist der Verlust des Jobs und somit auch der monatlichen Einkünfte, die daher zwingend durch die Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärzte ersetzt werden muss.

Die Vorteile der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Gesetzliche Leistungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit gibt es überhaupt nicht mehr. Der Staat zahlt nur noch bei vollkommener Erwerbsunfähigkeit und das auch nur dann, wenn Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Bei den meisten Zahnärzten ist das nicht der Fall, weil sie stattdessen Mitglied in einem Versorgungswerk sind. Dieses Versorgungswerk bietet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte, die im Vergleich zur privaten Absicherung große Nachteile beinhaltet.

So zahlt das Versorgungswerk erst dann eine Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärzte, wenn zu 100 % eine Berufsunfähigkeit besteht und auch in keinster Weise eine zahnärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt wird. Oft wird auch die Rückgabe der Zulassung als Zahnmediziner gefordert, um einen Anspruch auf die notwendige Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärzte zu bekommen. Dieser schwer zu erreichende Leistungsbezug sorgt dafür, dass Zahnmediziner oft trotz gesundheitlicher Probleme viel zu lange weiterarbeiten und die Sorgen langfristig umso größer werden.

Die optimale Lösung für diesen Missstand ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte. Diese zahlt schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50 % die Berufsunfähigkeitsrente für Zahnärzte und das in einer vorher selbst bestimmten Höhe. Ist eine solche Berufsunfähigkeit vom Arzt festgestellt worden, spielt es bei gut gewählten Tarifen auch keine Rolle, ob weitere Tätigkeiten für einen zusätzlichen Verdienst ausgeübt werden, solange sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte gibt einem aufgrund der früheren Leistung sowohl eine größere Sicherheit als auch die schnellere Möglichkeit, sich aus dem Berufsleben zurückzuziehen, um wieder zu Kräften zu kommen beziehungsweise gesund zu werden.

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Abschließender Verbrauchertipp

Das gute Gehalt eines Zahnarztes ist nur dann wirklich etwas wert, wenn es langfristig gesichert ist und das auch dann, wenn aus gesundheitlichen Gründen auf die Ausübung des Berufs verzichtet werden muss. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte ist dabei die optimale Lösung. Sie zahlt eine vertraglich selbst festgelegte Rene als Ersatz für das verloren gegangene Einkommen und sichert somit die Bestreitung des Lebensunterhalts. Je früher dabei der Start in diese Absicherung gewählt wird, desto günstiger ist der Beitrag. Aus diesem Grund und um von Anfang an vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit geschützt zu sein, sollte man spätestens zum Berufseinstieg eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte abschließen.

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