Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer


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Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer

Wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht, schwanken vor allem Selbstständige und Unternehmer immer wieder zwischen dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer bzw. einer Dread-Disease Versicherung. Während die meisten Vermittler Arbeitnehmern grundsätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung raten, bekommen selbstständige Unternehmer häufig auch Angebote zur Dread-Disease Versicherung vorgelegt.

BU-Schutz oder Dread-Disease?

Generell gelten für beide Versicherungsarten bestimmte Vor- und Nachteile. Dennoch gilt: In Sachen Frührenten ermöglicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer derzeit eindeutig die umfangreichste Absicherungsform. Im Gegensatz zur Dread-Disease Versicherung zahlt die Unternehmer Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen. Erstere übernimmt nur für bestimmte Krankheiten eine Leistung (meist bis zu 60 verschiedene Krankheiten).

Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer?

Warum also sollten dann Selbstständige nicht die umfangreichere Versicherungsform wählen? Immerhin stellen beide Versicherungsformen bei der Gesundheitsprüfung in der Antragsphase meist genauso strenge Fragen. Auch die Tarifbeiträge sind bei vergleichbaren Versicherungssummen (bzw. bei der Dread-Disease muss hierfür die Versicherungssumme so hoch vereinbart werden, dass eine vergleichbare BU-Rente aus den Kapitalerträgen geleistet werden könnte) relativ ähnlich.

Dread-Disease Versicherungen müssen immer leisten!

Der Grund liegt also nicht in erster Linie in den Leistungen begründet. Die Tendenz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vielmehr in den Bedingungswerken selbst begründet: Eine schwere Krankheit ist im Versicherungswerk der Dread-Disease immer klar definiert. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer gilt dies nicht. Hier zahlt der Versicherer erst bei Nachweis einer eindeutigen Berufsunfähigkeit (vereinfacht gesagt: wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist seinen zuletzt ausgeübten Beruf mehr als den halben Arbeitstag auszuüben). Aus diesem Grund kommt es gerade bei Unternehmer Berufsunfähigkeitsversicherungen häufiger zu versicherungsrechtlichen Streitigkeiten, als es bei den Dread-Disease Versicherungen der Fall ist.

Umorganisationspflicht für selbstständige Unternehmer

Der Hauptgrund vieler Vermittler gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer liegt aber noch in einer ganz anderen Tatsache begründet: Da der Selbstständige sein eigener Chef ist, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung von ihm verlangen, dass er sich im Versicherungsfall umorganisiert. Ein selbstständiger Dachdecker könnte auch bei Gleichgewichtsstörungen immer noch relativ sicher am Schreibtisch Kundenanrufe entgegen nehmen bzw. die Buchhaltung und administrative Aufgaben übernehmen. Auf das Dach könnte er genauso gut einen seiner Mitarbeiter schicken.

Dread-Disease Versicherungen können eine Alternative sein

In der Dread-Disease sind solche Umorganisationen nicht vorgesehen. Hier wird nur nach dem in den Bedingungen exakt formulierten Krankheitsbild gefragt. Eine mögliche BU spielt hier keine Rolle. Ist ein bestimmtes Krankheitsbild erfüllt, fließt die vereinbarte und einmalige Versicherungssumme (z.B. 200.000 EUR). Auch wenn durch entsprechende Verträge zwar keine Umorganisationen vorgesehen sind, steht es dem Versicherungsnehmer dennoch frei, was er mit seiner Kapitalsumme veranstaltet. Theoretisch kann er also durchaus in seinem Betrieb an anderer Stelle weiterarbeiten (z.B. in der Buchhaltung, nachdem er sich von der Versicherungsleistung eine private Umschulung zum Buchhalter finanziert hat etc.).

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Abschließender Verbrauchertipp

Wegen der Umorganisationspflicht sollten gerade Selbstständige mit Mitarbeitern evtl. doch eher auf eine Dread-Disease Versicherung ausweichen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass diese Absicherungsmethode nur für die in den Bedingungen formulierten Krankheiten greift. Bei psychischen Erkrankungen übernimmt der Versicherer grundsätzlich keine Leistung. Wer an dieser Stelle nicht auf den umfangreichen Schutz aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer verzichten möchte, sollte unbedingt auch eine Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht/-schutz) vereinbaren, damit er die BU-Rente im Streitfall einklagen kann.

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