Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten


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Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

Der Beruf des Architekten beinhaltet eine Kombination aus hoher Verantwortung und viel Kreativität. Das Resultat dieser Arbeit kann sich nicht nur in beeindruckenden Gebäuden sondern auch in einem sehr attraktiven Einkommen sehen lassen. Diese Einkünfte bilden für Architekten die Hauptgrundlage für ein glückliches und erfülltes Leben, das unbedingt gegen verschiedene Risiken abgesichert werden sollte. Vor allem dem Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten kommt dabei eine große Bedeutung zu.

Die Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft

Eine Berufsunfähigkeit kann dabei aus den unterschiedlichsten gründen eintreten. Während Unfälle ein eher seltener Auslöser sind, gehören psychische Probleme, zum Beispiel aufgrund von Stress, hoher Verantwortung und wenig Ablenkung in der Freizeit, zu den immer häufiger auftretenden Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Weiterhin können beispielsweise Rückenprobleme, die aufgrund einer über- oder falsch belasteten Wirbelsäule entstehen, zu einer Berufsunfähigkeit führen und sind gerade bei der eher bewegungsarmen Tätigkeit eines Architekten kein seltener Auslöser. Ganz gleich, welche Ursache verantwortlich für die Berufsunfähigkeit ist, besteht die Folge im Verlust sowohl des Arbeitsplatzes als auch des Einkommens und somit in der Unfähigkeit, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlte Berufsunfähigkeitsrente für Architekten ersetzt das verloren gegangene Einkommen, um die gesundheitlichen Probleme nicht noch durch finanzielle Schwierigkeiten zu verstärken. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten kann die Höhe der Rente frei im Rahmen des Vertragsabschlusses gewählt werden, um somit für eine ausreichende Absicherung im Versicherungsfall zu sorgen.

Vorhandene aber nicht optimale Absicherung durch das Versorgungswerk

Architekten haben wie manche andere Berufe auch die Möglichkeit, Mitglied in einem so genannten Versorgungswerk zu werden. Das hat vor allem wegen der besseren Leistungen große Vorteile gegenüber den Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die attraktiveren Leistungen äußern sich vor allem in der integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten, während das gesetzliche Sozialversicherungssystem keine derartige Leistung vorsieht.

Das Gefühl des vorhandenen Schutzes durch die Berufsunfähigkeitsrente für Architekten sollte aber nicht den Blick für gewisse Unzulänglichkeiten dieser Leistung des Versorgungswerks verlieren. So gewährt die Architektenkammer die Berufsunfähigkeitsrente für Architekten erst dann, wenn der Beruf zu 100 % nicht mehr ausführbar ist und gleichzeitig jede auf den Architektenberuf bezogene Tätigkeit komplett eingestellt und das eigene Büro aufgegeben und geschlossen wird.

Diese Nachteile sind perfekte Argumente für die private Berufsunfähigkeitsrente für Architekten, die schon bei 50 % Berufsunfähigkeit gezahlt wird und zudem trotz Rentenzahlung jede zusätzliche Tätigkeit zulässt, sofern sie sich in gewissen Einkommensgrenzen bewegt.

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Abschließender Verbrauchertipp

Neben dem Ausleben seiner Kreativität und dem messbaren Ergebnis attraktiver Gebäude ist nicht zuletzt das Einkommen der wichtigste Grund für die Tätigkeit als Architekt. Um dieses lohnenswerte Einkommen dauerhaft genießen zu können, ist eine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten zwingend erforderlich. Statistisch gesehen wird jeder Vierte berufsunfähig. Da das Risiko des Architekten bei manchen Anbietern etwas geringer als das anderer Berufe bewertet wird, lohnt sich ein Vergleich, um diesen Versicherungsschutz zum perfekten Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.

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